Service-Bedingungen
Gültig für den Service der PEWO Energietechnik GmbH in der Bundesrepublik Deutschland ab 01. Juni 2026. Die Leistungen unseres Kundendienstes berechnen wir zu den nachstehenden Bedingungen, den „PEWO-Wartungsbedingungen“ sowie den „AGB /AEB“ der PEWO Energietechnik GmbH.
1. 6 Arbeitswerte (AW) entsprechen einem Zeitaufwand von einer Stunde.
2. Bei Einsatz eines Service-Technikers mit Kundendienstfahrzeug berechnen wir je angefangenen Arbeitswert gemäß unserer Service-Preisliste.
3. Bei Einsatz eines System-Technikers mit Kundendienstfahrzeug berechnen wir je angefangenen Arbeitswert gemäß unserer Service-Preisliste.
4. Regelarbeitszeit: Montag – Freitag von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
5. Für Arbeiten am Samstag/Sonntag/Feiertag, in der Zeit von 07:00 –17:00 Uhr, werden 50 % Zuschlag auf den Arbeitswert erhoben.
6. Inbetriebnahmen werden, abhängig vom Anlagentyp und -größe der Anlage nach Angebot berechnet.
7. Wartungen werden, abhängig vom Anlagentyp und Größe der Anlage nach Angebot berechnet.
8. Anreisepauschalen (Rüstzeit für Betriebsmittel, Fahrzeug und Fahrzeit eines Technikers) werden pauschal berechnet. Die Pauschalen gelten je Tag und Einsatzort.
a) Die Auftragspauschale wird gemäß Service-Preisliste berechnet.
b) Für Serviceeinsätze auf deutschen Nord- und Ostseeinseln, wird ein zusätzliche Aufpreis gemäß Service-Preisliste erhoben.
9. Übernachtungskosten werden gemäß Service-Preisliste je Übernachtung berechnet. Sollte es aufgrund von Veranstaltungen zu überhöhten Übernachtungskosten kommen, so werden diese nach entstandenen Kosten, mit der Rechnung als Nachweis, berechnet.
10. 10 Jahre Lieferung von Ersatzteilen im Sinne der Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Produktes, ggf. durch adäquate Alternativen zum Erstausrüster-Ersatzteil.
11. Ersatzteile werden zu den jeweils gültigen Bruttopreisen berechnet und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der PEWO Energietechnik GmbH.
12. Die Rücknahme von Ersatzteilen erfolgt nur innerhalb von 4 Wochen nach deren Auslieferung, wenn die zurückzugebenen Ersatzteile in einem einwandfreien, ordnungsgemäßen, wiederverkaufsfähigen Zustand sind. Elektronische Bauteile werden nur in unbeschädigter, ungeöffneter Originalverpackung zurückgenommen.
13. Die Mehrwertsteuer wird in der jeweils gesetzlichen Höhe den Preisen hinzugerechnet. Unsere Preise sind unter Berücksichtigung der Möglichkeit des Vorsteuerabzuges kalkuliert.
14. Eine Berichtigung der Verrechnungssätze behalten wir uns bei Änderung der Kostenlage vor. Für die Berechnung gelten die zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Verrechnungssätze.
15. Unsere Techniker sind verpflichtet, die ordnungsgemäß durchgeführten Arbeiten, inklusive der nicht durch PEWO verursachten Wartezeiten, sowie das benötigte Material auf den entsprechenden Formularen durch Unterschrift des Kunden bestätigen zu lassen. Die Formulare können in Papierform bzw. in digitaler Form ausgestellt sein. Bei Abwesenheit des Kunden oder eines von ihm Beauftragten gelten die von unserem Techniker gefertigten Belege auch ohne Bestätigung. Die Rechnungsstellung erfolgt auf der Grundlage der erstellten Formulare.
16. Unsere Zahlungsbedingungen lauten: „Sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug“, bzw. nach individuell vereinbarten Konditionen.
17. Kostenangebote sind annähernd und können ohne Rückfragen überschritten werden. Sofern zur Erstellung eines Kostenangebotes ein Technikereinsatz erforderlich ist, erfolgt dieser kostenpflichtig. Kostenangebote haben eine Gültigkeit von 6 Wochen.
18. Sofern bei Inbetriebnahmen, Wartungs- und Reparaturarbeiten am Standort der Anlagen Hilfskräfte oder andere Arbeitsgeräte benötigt werden, sind diese vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung zu stellen.
19. Sofern bei Systeminbetriebnahmen, Systemwartungs- und Reparaturarbeiten vor Ort der Zugang zum System notwendig ist, sind die benötigten Genehmigungen, Freigaben, Systemzugänge und entsprechendes Fachpersonal vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung zu stellen.
20. Inbetriebnahmen, Wartungs- und Reparaturarbeiten werden fachmännisch ausgeführt. Im Falle von Mängeln an Werkleistungen beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 12 Monate. Reklamierte Teile sind uns einzusenden. Werden die zu reklamierenden Teile nicht innerhalb von 4 Wochen zurückgeliefert, erfolgt eine nachträgliche Berechnung.
21. Die Gewährleistung wird durch Ersatzlieferungen oder Durchführung von Nachbesserungsarbeiten nicht verlängert.
22. Wir haften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich verursachte Schäden oder grob fahrlässig durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte verursachte Schäden. Ferner haften wir für Schäden, die von nichtleitenden Angestellten grob fahrlässig oder unter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten fahrlässig verursacht werden. In diesen Fällen ist die Haftung beschränkt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Weitere Schadensersatzansprüche für Schäden, die nicht an den in Betrieb genommenen, gewarteten oder reparierten Anlagen selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Wir haften insbesondere nicht für eine bestimmte Verfügbarkeit der Anlagen und für etwaige Schäden wegen mangelnder Verfügbarkeit.
23. Unsere Techniker sind unbeschadet der Ziffer 13 dieser Bedingungen weder beauftragt noch befugt, für PEWO verbindliche Erklärungen abzugeben bzw. entgegenzunehmen. Beanstandungen sind uns unverzüglich, unmittelbar und schriftlich mitzuteilen.
24. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus Serviceaufträgen ist Elsterheide.
Elsterheide, 01.06.2026