Wärmeplanung: mit Kreativität und Augenmaß!

Worauf es aus Sicht von PEWO bei der Kommunalen Wärmeplanung ankommt

#Fernwärme#Nahwärme

Kommunale Wärmeplanung ist eine gute Sache – wenn man die staatlichen Vorgaben nicht einfach nur abhakt, sondern mit Kreativität und Augenmaß angeht. Vor allem kommt es darauf an, rechtzeitig alle einzubinden, die von den Maßnahmen betroffen sind.

Darum geht es:

Nahwärmenetze mitdenken

Experten frühzeitig einbinden

Flaschenhals Gebäudesanierung vermeiden

Darum geht es:

  • Nahwärmenetze mitdenken
  • Experten frühzeitig einbinden
  • Flaschenhals Gebäudesanierung vermeiden
Gebäudeenergiegesetz
Am 17. November 2023 wurde es – nach der spektakulären Verzögerung durch eine Klage beim Bundesverfassungsgericht – vom Bundestag verabschiedet: das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG, im allgemeinen Sprachgebrauch "Heizungsgesetz" genannt). Am 1. Januar 2024 tritt es in Kraft. Ziel ist die hundertprozentige Klimaneutralität der Gebäudewärme bis 2045. Gemeinsam mit dem GEG tritt ein weiteres, ganz neues Gesetz in Kraft, das eng mit ihm verbunden ist: das Wärmeplanungsgesetz (WPG). Während sich das GEG generell damit auseinandersetzt, welche Arten der klimaneutralen Gebäudewärme auf welcher Zeitschiene realisiert werden sollen, regelt das WPG die konkrete Umsetzung auf der Ebene von Städten und Gemeinden. Sie soll nämlich keinesfalls nur den Hauseigentümern überlassen werden, sondern strategisch erfolgen – mit Fokus auf dem Ausbau von Wärmenetzen.

Alle müssen planen

Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet jede Kommune, einen Wärmeplan auszuarbeiten und umzusetzen. Er soll Auskunft darüber geben, mithilfe welcher infrastruktureller Maßnahmen und auf welchem zeitlichen Pfad sie an dieses Ziel – klimaneutrale Gebäudewärme bis 2045 – kommen will. Alle Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen ihren Plan bis 30. Juni 2026 vorlegen, alle anderen bis 30. Juni 2028. Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern wird "Marscherleichterung" gewährt, was die Komplexität des Wärmeplans angeht. Sie dürfen sich zur Planung auch regional mit anderen Kommunen zusammenschließen. Ansonsten aber gilt ein verbindlicher Grundrahmen, was die Vorgehensweise und die Inhalte angeht.

Alle müssen planen

Kein Bürokratiemonster

Um es einzuordnen: Im Gegensatz zur EU-Gesetzgebung (Energieeffizienz-Richtlinie EED), die eine Wärmeplanung nur für Kommunen ab 45.000 Einwohner vorschreibt, verpflichtet das deutsche WPG alle Städte und Gemeinden. Aber die EED versteht sich auch als Mindeststandard. Andererseits ist Kommunale Wärmeplanung in Ländern wie Dänemark, den Niederlanden und Österreich schon lange üblich. Auch in Deutschland sind einige Bundesländer bereits gesetzlich vorgeprescht – Baden-Württemberg, Niedersachsen, Hessen und Hamburg. Ganz im Stillen werden überall in Deutschland längst Kommunen gefördert, die freiwillig planen. Sollten solche frühen Pläne vielleicht nicht den Vorgaben des WPG genügen, so haben sie trotzdem Bestandsschutz. Zusammenfassend heißt das: Kommunale Wärmeplanung ist kein neues deutsches Bürokratiemonster, sondern Ausdruck fortschrittlicher infrastruktureller Gebäudewärme-Planung, und zwar im internationalen Kontext.

Kein Bürokratiemonster

Die landläufige Meinung ist zu einfach

Was die Umsetzung angeht, so kursiert landläufig folgende Meinung: Wo immer es möglich ist, werden Fernwärmenetze gelegt und die Haushalte daran angeschlossen. Alle, die aufgrund ihrer Randlage oder sonstiger ungünstiger Rahmenbedingungen durchs Raster fallen, müssen sich eine Wärmepumpe kaufen. Das Endergebnis der Kommunalen Wärmeplanung besteht in einem Stadtplan, aus dem jeder Bürger ersehen kann, in welche der beiden Kategorien er oder sie fällt. So einfach ist es natürlich nicht.

Die landläufige Meinung ist zu einfach

Mehr als nur Fernwärme und Wärmepumpe

Es gibt nicht nur das Fernwärmenetz als infrastrukturelle Großlösung auf der einen und die individuelle Wärmepumpe auf der anderen Seite. In den Randlagen von Städten und in kleineren Gemeinden endet der Einflussbereich der Fernwärme. Hier wird es auch individuell konstruierte Nahwärmenetze auf der Ebene einzelner Stadteile oder auch nur Wohnquartiere geben. Nur ist von diesen Nahwärmenetzen in der Kommunikation zur Kommunalen Wärmeplanung kaum die Rede. Aus manchen Formulierungen meint man zu entnehmen, dass es gerade um sie geht, aber sicher ist man sich nicht. Der Grund dürfte banal sein: Wie so viele Leute, kennen auch manche Autoren nicht den qualitativen Unterschied zwischen Fern- und Nahwärme, sondern halten Letztere nur für die kleine Ausgabe – Unterscheidung also verzichtbar! Nun, PEWO sagt es gerne noch einmal: Nahwärmenetze sind konzeptionell etwas ganz anderes als Fernwärmenetze – und sie sind wichtig für die Kommunalen Wärmeplanung. Sie bilden gewissermaßen die Brücke zwischen Fernwärme und Individuallösung. Letztere besteht im Übrigen auch nicht einfach nur in "der Wärmepumpe" (worunter meist nur die nicht sonderlich energieeffiziente Luft-Wasser-Wärmepumpe verstanden wird). Es sind auch noch andere Individuallösungen möglich, darunter über einen langen Zeitraum hinweg, Hybridlösungen, die bekanntlich – laut GEG übrigens – nur zu 65 Prozent auf regenerativen Energien beruhen müssen.

Dennoch Fernwärme-Schwerpunkt

Allerdings wird Kommunale Wärmeplanung in der Praxis durchaus einen Fernwärme- Schwerpunkt haben – zumindest in großen Städten, wo sich der Auf- und Ausbau solcher Netze lohnt. Da stellt sich sofort die Frage nach dem Anschlusszwang. Das WPG schließt ihn zumindest nicht explizit aus, indem es den "Fernwärme-Satzungen aufgrund von kommunalrechtlichen Regelungen" Bestandsschutz zubilligt. Die Stadt Rostock beispielsweise – sie zählt zu den eingangs genannten Vorreitern – will einen Kernbereich definieren, in dem sie wirklich auf den Fernwärmeanschluss besteht. Ob das auch Abnehmer treffen kann, die sich gerade eine eigene Wärmepumpe oder eine "65-Prozent-Anlage" eingebaut haben, weil ein Ersatz nötig war und die Fernwärme noch nicht anlag? Von Rechtssicherheit kann in diesem Punkt zumindest derzeit nicht die Rede sein.

Dennoch Fernwärme-Schwerpunkt

Kommunale Wärmeplanung in vier Schritten

Doch soll Kommunale Wärmeplanung hier nicht aus der Sicht der Verbraucher betrachtet werden, sondern aus der Sicht der Macher, eben der Kommunen. Sie müssen sich an ein – erfreulicherweise nur grob formuliertes und damit Spielraum lassendes – Raster der Vorgehensweise halten. Es ist allerdings anzunehmen, dass die Vorgaben mit steigender Praxiserfahrung noch genauer werden. Auf Websites wie klimaschutz.de (offizielle Themen-Website der Bundesregierung oder waermeplaene.de (Themen- Website eines Energiewende-Planungsunternehmens) ist der derzeitige Stand der Dinge gut zusammengefasst. Kommunale Wärmeplanung umfasst demnach vier Schritte: 

  1. Bestandsanalyse 
  2. Potenzialanalyse 
  3. Zielszenario 
  4. Wärmewendestrategie.

Die Definitionen der einzelnen Schritte sollen an dieser Stelle nicht im Detail wiederholt, sondern lediglich ergänzt und aus der Sicht des praktischen Umsetzers PEWO kommentiert werden.

Bestandsanalyse

Auf Basis einer umfassenden Datenanalyse beantwortet dieser Schritt die Frage: Wie viel Wärme wird gegenwärtig in der Kommune gebraucht, und mit welcher Energieinfrastruktur wird sie erzeugt? Die Daten zu den Wärmequellen, Netzen und zum Gebäudezustand aus wärmetechnischer Sicht sollen dabei ausdrücklich nicht neu erhoben, sondern aus den bei Behörden vorliegenden Bestandsdaten entnommen werden. Im Technischen Annex zur Kommunalrichtlinie der Bundesregierung (Fassung vom 18.10.2022) werden Mindestanforderungen an die Art dieser Daten gestellt: 

  • Gebäude- und Siedlungstypen, unter anderem nach Baualtersklassen
  • Energieverbrauchs- oder Energiebedarfserhebungen 
  • Beheizungsstruktur der Wohn- und Nichtwohngebäude 
  • Wärme- und Kälteinfrastruktur (Gas- und Wärmenetze, Heizzentralen, Speicher). 

Die Bestandsanalyse ist eine echte Fleißaufgabe, wobei PEWO der Meinung ist, dass sie nicht übertrieben werden sollte. Eigentlich ist ein wenig planerische Kühnheit gefragt: Von Gebieten, bei denen man sich sicher ist, dass sie Fernwärme-Kandidaten sind, muss man nicht im Detail über den energietechnischen Gebäudezustand Bescheid wissen. Anschließen und dann erst sukzessive sanieren, lautet die Devise. Bei Fernwärme gilt das Dogma "Erst sanieren, dann Gebäudewärme umstellen" nicht. Sie funktioniert auch so, wenngleich nicht perfekt.

Potenzialanalyse

Dieser Schritt beantwortet – zunächst noch ohne Pfadvorgabe – die Frage: Wie viel Wärme wird künftig in der Kommune gebraucht und mithilfe welcher Quellen lässt er sich decken? "Potenziale" ist dabei lt. Technischem Annex im Sinne von "Energieeinsparung" und "Erhöhung des Anteils an regenerativen Energien" zu verstehen. Zu betrachten sind die Bereiche Heizung, Trinkwassererwärmung und Prozesswärme. Vor allem dort, wo Alternativen zur Fernwärme gefunden werden müssen, erfordert dieser Schritt eine kreative Herangehensweise an das Thema "Erschließung neuer Wärmequellen", vor allem aber die Kenntnis davon, was sich alles als solche eignet: vom Rechenzentrum über den Lebensmittelmarkt mit Kühlbedarf bis hin zum Abwasserkanal. Abwärmenutzung ist übrigens ein Pflichtbestandteil der Potenzialanalyse.

Potenzialanalyse

Zielszenario

Hier wird die Planung pfadgebunden, Machbarkeitsstudie inklusive. Gemeint ist die zunächst qualitative Beschreibung des realistischerweise angestrebten Endzustandes, eine grobe Version der künftigen Wärmegebietskarte: Welcher Energiemix soll wo auf dem Gebiet der Kommune klimaneutrale Gebäudewärme liefern? Anhand beispielhafter, typischer lokaler "Verbrauchsfälle" auf dieser Wärmegebietskarte soll das Zielszenario dann aber schon erste Planzahlen vorlegen – Energieverbrauch und Wärmevollkosten. Genauer sind die Vorgaben nicht. Allerdings ist es wichtig, sich dabei an die gesetzlich vorgegebenen Meilensteine für Emissionen zu bewegen, an den zeitlichen Pfad also. Außerdem ist die Nutzung von Biomasse streng limitiert; eigentlich will man sie gar nicht, so wie es sich liest. Warum? Experten wissen es: Man will vermeiden, dass Holzhackschnitzel und Pellets aus fernen Ländern – also mit großem CO2-Abdruck versehen – hierzulande "klimaneutral" verheizt werden. Dann sollte man es auch deutlich so sagen. Sonst könnte die schwammige Vorgabe zur freiwilligen Selbstbeschränkung führen, aus Angst etwas falsch zu machen. Schon jetzt werden, gerade in Randlagen von Kommunen, die nicht fernwärmefähig sind, Nahwärmenetze hocheffizient mit Wärme aus Biomasse-Abfällen betrieben werden, die aus nahegelegenen Land- oder Forstwirtschaftsbetrieben kommt. Das sollte auch weiterhin gefördert werden!

Wärmestrategie

Die Wärmestrategie baut das Zielszenario mit Zahlen und Fakten aus, untersetzt es mit Einzelmaßnahmen – Meilensteine und Kostenprognose inklusive. Ein finaler, für alle einsehbarer Wärmegebiete-Stadtplan ist das wichtigste Endprodukt. Weil es hier um viele miteinander zu koordinierende Baumaßnahmen von infrastrukturellem Charakter und auch um Gebäudesanierung geht, ist das ein komplexes Vorhaben. Was die zu erbringenden Zahlen angeht, so ist auch hier nur von zwei bis drei ausgewählten "Fokusgebieten" der Kommune die Rede. Wer sehen will, was die Planung im Großen und Ganzen umfasst, dem sei der Blick auf die Website enercity.de empfohlen. Hier berichtet das Energieversorgungsunternehmen von Hannover von der dortigen städtischen Wärmeplanung. Die niedersächsische Landeshauptstadt zählt ebenfalls zu den Vorreitern in Sachen Kommunale Wärmeplanung – wie gesagt, das Bundesland hat der Entwicklung schon per Landesgesetzgebung vorgegriffen.

Betroffene frühzeitig einbinden

Bei der Wärmestrategie wird ausdrücklich eine Einbindung der "Stakeholder" in den Entscheidungsprozess verlangt, also der unmittelbar Betroffenen. Das sind neben den Energieversorgern vor allem die Wirtschaft, die Wissenschaft, Verbände und die zu versorgenden Bürger. PEWO fragt sich allerdings, ob das nicht ein bisschen spät ist. Wollen die Kommunen die Schritte vorher ohne Fachexpertise gehen? Auch in Potenzialanalyse und Zielszenarien sind bereits Fragen der technischen Machbarkeit zu klären. Betreiber von Fernwärmenetzen wissen zwar genau, was sie tun, doch als Kommune mit ihnen reden sollte man frühzeitig. Insbesondere Nahwärmenetze aber sind eine Frage individueller technischer Planung, die sich nur mit dem Know-how von Umsetzern wie PEWO beantworten lassen. Planungsfehler sind im Vorhinein oft nur schwer erkennbar (Papier ist bekanntlich geduldig), wirken sich aber fatal auf die Energieeffizienz aus. Auch die Frage nach dem Woher und Wieviel industrieller Abwärme muss früher geklärt werden. Und sollen die Bürger nur noch einer bereits vorab getroffenen Entscheidung zustimmen? Also: die Betroffenen bitte schon im Schritt 2 einbinden! In der Wärmestrategie enthalten sein sollen übrigens auch eine Verstätigungsstrategie und eine Kommunikationsstrategie.