zentrale Warmwasserversorgungsanlagen

Bei der zentralen Trinkwassererwärmung wird das Trinkwarmwasser in einer zentralen Anlage im Durchfluss- oder Speicherladeprinzip erwärmt und an die angeschlossenen Zapfstellen verteilt. Dieses System bietet insbesondere bei einem hohen Trinkwarmwasserbedarf eine kostengünstige und energiesparende Lösung. Notwendig wird jedoch eine Zirkulationsleitung, die erforderlich ist, wenn die Drei-Liter-Regel gemäß DVGW Arbeitsblatt 551 anzuwenden ist. Diese besagt: Beträgt das Trinkwarmwasservolumen in der Warmwasserzuleitung vom Trinkwassererwärmer bis zur entferntesten Zapfstelle mehr als 3 l, ist eine Zirkulationsleitung notwendig. Dabei sind bei der Installation und dem Betrieb einige Dinge zu beachten, wie z. B. dass die Zirkulationstemperatur maximal 5 K unter der Austrittstemperatur am Trinkwassererwärmer (60 °C) liegen darf und dass die Pumpe der Zirkulationsleitung mindestens 16 von 24 Stunden aktiv sein muss. Des Weiteren legt die Trinkwasserverordnung eine prinzipielle Untersuchungspflicht für gewerblich tätige Betreiber von Großtrinkwasseranlagen (z. B. Vermieter, Sportstättenbetreiber) fest. Gleiches gilt für alle Trinkwassererwärmer mit einem Volumen von mehr als 400 l.