Zapfmenge

Bei der Mindestentnahmerate (Zapfmenge) für einzelne Wohneinheiten sieht VDI 6003 drei Anforderungsstufen vor – je nach Komfort bei den verschiedenen Sanitärobjekten. So beträgt z.B. die Zapfmenge in der Anforderungsstufe I bei einer Badewanne 7 l /min. In der Anforderungsstufe III müssen 13 l /min zur Verfügung stehen. Zusätzlich gilt es die Zapfmengen-Angaben der Armaturenhersteller zu beachten. Eine einfache Handbrause wird z. B. mit 7 l /min angegeben. Eine "Raindance"-Kopfbrause benötigt hingegen 28 l/min, also das Vierfache. Dieser stark erhöhte Trinkwarmwasserbedarf muss von der Wärmeanlage in der entsprechenden Zeit zur Verfügung gestellt werden und ist daher unbedingt in die Planung einzubeziehen.