Service-Bedingungen

Gültig für den Service der PEWO Energietechnik GmbH in der Bundesrepublik Deutschland ab 01. November 2023 Die Leistungen unseres Kundendienstes berechnen wir zu den nachstehenden Bedingungen, den „PEWO-Wartungsbedingungen“ sowie den „AGB /AEB“ der PEWO Energietechnik GmbH. 

1. 6 Arbeitswerte (AW) entsprechen einem Zeitaufwand von einer Stunde. 

2. Bei Einsatz eines Service-Technikers mit Kundendienstfahrzeug berechnen wir je angefangenen Arbeitswert EUR 19,00 

3. Bei Einsatz eines System-Technikers mit Kundendienstfahrzeug berechnen wir je angefangenen Arbeitswert EUR 24,00 

4. Regelarbeitszeit: Montag – Freitag von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr. 

5. Für Arbeiten am Samstag/Sonntag/Feiertag, in der Zeit von 07:00 –17:00 Uhr, werden 50 % Zuschlag auf den Arbeitswert erhoben. 

6. Inbetriebnahmen werden, abhängig vom Anlagentyp und -größe der Anlage nach Angebot berechnet. 

7. Wartungen werden, abhängig vom Anlagentyp und Größe der Anlage nach Angebot berechnet. 

8. Anreisepauschalen (Rüstzeit für Betriebsmittel, Fahrzeug und Fahrzeit eines Technikers) werden pauschal nach Entfernungszonen, gerechnet von der nächstgelegenen regionalen PEWO-Niederlassung berechnet. Die Pauschalen gelten je Tag und Einsatzort. Entfernungszone Pauschale 
a) 1 – 50 km EUR 99,00 
b) 51 – 100 km EUR 179,00 
c) 101 – 200 km EUR 299,00 
d) ab 201 km EUR 399,00 
e) Für eine gesonderte Anreise (Rüstzeit für Betriebsmittel, Fahrzeug und Fahrzeit eines Technikers) wird für die einfache Anreise je km EUR 2,95 berechnet. 
f) Für Serviceeinsätze auf deutschen Nord- und Ostseeinseln, wird ein zusätzliche Aufpreis auf die Entfernungszone von EUR 199,00 erhoben. 

9. Übernachtungskosten werden mit EUR 110,00 je Übernachtung berechnet. Sollte es aufgrund von Veranstaltungen zu überhöhten Übernachtungskosten kommen, so werden diese nach entstandenen Kosten, mit der Rechnung als Nachweis, berechnet. 

10. Ersatzteile werden zu den jeweils gültigen Bruttopreisen berechnet und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der PEWO Energietechnik GmbH. 

11. Die Rücknahme von Ersatzteilen erfolgt nur innerhalb von 4 Wochen nach deren Auslieferung, wenn die zurückzugebenen Ersatzteile in einem einwandfreien, ordnungsgemäßen, wiederverkaufsfähigen Zustand sind. Elektronische Bauteile werden nur in unbeschädigter, ungeöffneter Originalverpackung zurückgenommen. 

12. Die Mehrwertsteuer wird in der jeweils gesetzlichen Höhe den Preisen hinzugerechnet. Unsere Preise sind unter Berücksichtigung der Möglichkeit des Vorsteuerabzuges kalkuliert. 

13. Eine Berichtigung der Verrechnungssätze behalten wir uns bei Änderung der Kostenlage vor. Für die Berechnung gelten die zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Verrechnungssätze. 

14. Unsere Techniker sind verpflichtet, die ordnungsgemäß durchgeführten Arbeiten, inklusive der nicht durch PEWO verursachten Wartezeiten, sowie das benötigte Material auf den entsprechenden Formularen durch Unterschrift des Kunden bestätigen zu lassen. Die Formulare können in Papierform bzw. in digitaler Form ausgestellt sein. Bei Abwesenheit des Kunden oder eines von ihm Beauftragten gelten die von unserem Techniker gefertigten Belege auch ohne Bestätigung. Die Rechnungsstellung erfolgt auf der Grundlage der erstellten Formulare. 

15. Unsere Zahlungsbedingungen lauten: „Sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug“, bzw. nach individuell vereinbarten Konditionen. 

16. Kostenangebote sind annähernd und können ohne Rückfragen überschritten werden. Sofern zur Erstellung eines Kostenangebotes ein Technikereinsatz erforderlich ist, erfolgt dieser kostenpflichtig. Kostenangebote haben eine Gültigkeit von 6 Wochen. 

17. Sofern bei Inbetriebnahmen, Wartungs- und Reparaturarbeiten am Standort der Anlagen Hilfskräfte oder andere Arbeitsgeräte benötigt werden, sind diese vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung zu stellen. 

18. Sofern bei Systeminbetriebnahmen, Systemwartungs- und Reparaturarbeiten vor Ort der Zugang zum System notwendig ist, sind die benötigten Genehmigungen, Freigaben, Systemzugänge und entsprechendes Fachpersonal vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung zu stellen. 

19. Inbetriebnahmen, Wartungs- und Reparaturarbeiten werden fachmännisch ausgeführt. Im Falle von Mängeln an Werkleistungen beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 12 Monate. Reklamierte Teile sind uns einzusenden. Werden die zu reklamierenden Teile nicht innerhalb von 4 Wochen zurückgeliefert, erfolgt eine nachträgliche Berechnung. 

20. Die Gewährleistung wird durch Ersatzlieferungen oder Durchführung von Nachbesserungsarbeiten nicht verlängert. 

21. Wir haften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich verursachte Schäden oder grob fahrlässig durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte verursachte Schäden. Ferner haften wir für Schäden, die von nichtleitenden Angestellten grob fahrlässig oder unter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten fahrlässig verursacht werden. In diesen Fällen ist die Haftung beschränkt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Weitere Schadensersatzansprüche für Schäden, die nicht an den in Betrieb genommenen, gewarteten oder reparierten Anlagen selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Wir haften insbesondere nicht für eine bestimmte Verfügbarkeit der Anlagen und für etwaige Schäden wegen mangelnder Verfügbarkeit. 

22. Unsere Techniker sind unbeschadet der Ziffer 13 dieser Bedingungen weder beauftragt noch befugt, für PEWO verbindliche Erklärungen abzugeben bzw. entgegenzunehmen. Beanstandungen sind uns unverzüglich, unmittelbar und schriftlich mitzuteilen. 

23. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus Serviceaufträgen ist Elsterheide. 

Elsterheide, 31.10.2023