Der PEWO Verhaltenskodex

Die PEWO Gruppe besteht aus mehr als 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich verpflichtet haben, die PEWO-Prinzipien jeden Tag aufs Neue zu leben.

I. PEWO und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Unsere Verantwortlichkeiten
 

1. Antidiskriminierung
Wir respektieren Unterschiede und behandeln jede(n) Mitarbeiter(in) respektvoll. Vielfalt, Chancengleichheit und Toleranz stehen für uns im Vordergrund, und wir respektieren die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen. Jeder von uns hat einen Anspruch auf eine faire, würdige und respektvolle Behandlung.

Aus diesem Grund tolerieren wir keine Diskriminierung am Arbeitsplatz und wollen sicherstellen, dass niemand bei PEWO diskriminiert wird.

Dies gilt sowohl für den Umgang mit Kollegen, Kunden und Geschäftspartnern als auch für personalbezogene Entscheidungen wie Einstellung, Beförderung oder Entlassung von Mitarbeitern.

2. Anti-Mobbing
Wir sind ein attraktiver Arbeitgeber und bieten ein angenehmes Arbeitsumfeld. Wir behandeln alle Mitarbeiter(in), Kunden, Geschäftspartner und andere Interessenvertreter jederzeit fair sowie würde- und respektvoll.

Aufgrund der vorgenannten Gründe ist jede Art von Mobbing, einschließlich körperlicher, sexueller, verbaler oder sonstiger Belästigung, verboten und wird nicht toleriert. PEWO verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Mobbing.

3. Interessenkonflikte
Von uns wird erwartet, dass wir im besten Interesse des Unternehmens handeln, was bedeutet, dass Geschäftsentscheidungen frei von jeglichem Interessenkonflikt getroffen werden sollten. Denn schon der Anschein eines Konflikts kann dem Ruf des Einzelnen und/oder des Unternehmens schaden.

Um dies zu erreichen, gibt es Vorgänge, die nur dann ausgeführt werden dürfen, wenn sie zuvor vom zuständigen Geschäftsführer genehmigt wurden.

4. Schutz und ordnungsgemäße Nutzung des Unternehmensvermögens
Wir respektieren das Eigentum des Unternehmens und das Eigentum Dritter wie unserer Kunden und Geschäftspartner. Aus diesem Grund behandeln wir jedes Eigentum mit Sorgfalt. Jeder im Unternehmen ist persönlich dafür verantwortlich, unser Unternehmensvermögen vor Verlust, Zerstörung, Missbrauch, Diebstahl, Verschwendung oder sonstigen Schäden zu schützen. Es ist zu beachten, dass sich der Schutz des Eigentums nicht nur auf materielle Vermögenswerte bezieht, sondern auch auf geistiges Eigentum wie Urheberrechte und Geschäftsgeheimnisse, die wir ebenfalls in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht und im Rahmen der zulässigen Verwendung nutzen.

Grundsätzlich nutzen wir das Eigentum des Unternehmens nur für geschäftliche Zwecke. Das Unternehmensvermögen darf nicht für private oder illegale Zwecke genutzt werden.

Darüber hinaus müssen der Kauf und Verkauf von Unternehmensvermögen transparent, verständlich, kostengünstig und zu marktgerechten Konditionen erfolgen. Persönliche Interessen einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen die Entscheidungen und geschäftlichen Transaktionen nicht beeinflussen.

II. PEWO und unsere externen Partner
A. Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Korruption ist der Missbrauch der eigenen Position, gleich welcher Art, zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil einer anderen Person. Korruption entspricht nicht unseren Unternehmenswerten. Sie schadet dem Wettbewerb, behindert das Fairplay und setzt PEWO und jeden Mitarbeiter einem unnötigen Haftungsrisiko aus.

Aus diesem Grund verfolgen wir eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Bestechung und Korruption in jeglicher Form. Wir lassen uns von niemandem bestechen, und wir bestechen niemand anderen, was bedeutet, dass wir keinen Wertgegenstand übergeben oder erhalten dürfen, wenn dadurch der Eindruck entstehen könnte, dass wir unangemessene Vorteile gewähren oder erhalten wollen.

Dieses Verbot gilt nicht nur für Regierungsbeamte, Mitarbeiter von Aufsichtsbehörden und andere öffentliche Bedienstete, sondern auch für Mitarbeiter von Geschäftspartnern im In- und Ausland sowie für unsere Kollegen.

Korruptionsprävention ist die Pflicht eines jeden Mitarbeiters. Wir lehnen jede Form von Korruption ab und stellen sicher, dass die geltenden Anti-Korruptionsgesetze jederzeit und überall, wo wir geschäftlich tätig sind, eingehalten werden. Wir fördern Antibestechungs- und Antikorruptionspraktiken bei allen, die für unser Unternehmen arbeiten. Weder lassen wir wissentlich zu, noch ignorieren wir Anzeichen dafür, dass jemand in unserem Namen handelt und Bestechungsgelder oder Schmiergelder zahlt oder erhält.

B. Einladungen, Geschenke & Vergünstigungen
In vielen Ländern ist es normale Geschäftspraxis und ein Zeichen des Respekts, Geschenke auszutauschen.

Aber auch die Gewährung und Annahme von Einladungen, Geschenken und anderen Vergünstigungen kann den Verdacht auf Korruption begründen. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, den Anschein und den Verdacht eines solchen Vergehens zu verhindern.

Wir sind zuversichtlich, dass sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom gesunden Menschenverstand und Urteilsvermögen leiten lassen, wenn sie Geschenke oder Einladungen vergeben oder erhalten, und dass sie niemals Geschenke mit dem Ziel machen, einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen.

C. Spenden, Zuwendungen und Sponsoring
Als verantwortungsbewusstes Mitglied der Gesellschaft scheuen wir uns nicht davor, soziale Verantwortung zu übernehmen. Deshalb ist die Förderung von Bildung, Wissenschaft, Umweltschutz, Kunst, Kultur, Sozialem und Sport ein wichtiges Anliegen für uns. Diese Unterstützung erfolgt durch Geld- und Sachspenden für nicht-kommerzielle und karitative Zwecke. PEWO tritt auch als Sponsor von Veranstaltungen und Projekten für die oben genannten Zwecke auf.

Wir geben jedoch niemals Spenden oder andere Zuwendungen, um geschäftliche oder andere unzulässige Vorteile für PEWO zu erhalten, das heißt Vorteile, die nicht auf ehrliche oder legale Weise erlangt werden können, oder wenn diese den Anschein der Bestechung erwecken. Sponsoring und Spenden werden nur in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften zur Verhinderung von Korruption und Interessenkonflikten gewährt.


D. Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften
1. Fairer Wettbewerb und Kartellrecht
Wir legen großen Wert auf einen freien und fairen Wettbewerb und tragen zur Bekämpfung der nach dem Wettbewerbs- und Kartellrecht verbotenen Praktiken bei. Wir bemühen uns um einen fairen, ethischen Wettbewerb im Rahmen aller geltenden Wettbewerbsgesetze, weil wettbewerbswidrige Praktiken das Geschäft und den Ruf des Unternehmens schädigen können. Dementsprechend diskutieren wir niemals Preise oder Preiskomponenten wie Rabatte oder Zahlungsbedingungen mit Wettbewerbern.

2. Außenhandel und Exportkontrolle
Die PEWO Gruppe betreibt Außenhandel und Export. Als internationales Unternehmen halten wir die einschlägigen nationalen und internationalen Rechtsnormen zur Exportkontrolle ein. Wir stellen auch sicher, dass die Embargobestimmungen eingehalten werden.

Ausfuhr- und Unterstützungsverbote werden eingehalten, und die jeweils geltenden Zollvorschriften werden sowohl bei der Ausfuhr als auch bei der Einfuhr von Gütern beachtet.

Wir prüfen Kunden und Geschäftspartner im Hinblick auf geltende Sanktionslisten.

3. Subventionsbetrug und Anstiftung zum Subventionsbetrug
Um einen freien und fairen Wettbewerb zu gewährleisten, ist es im Rahmen unseres Beitrags zur Bekämpfung verbotener Praktiken nach dem Wettbewerbsrecht auch erforderlich, dass wir streng gegen betrügerische Praktiken, insbesondere Subventionsbetrug, vorgehen.

Subventionsbetrug umfasst die falsche Darstellung subventionsrelevanter Tatsachen gegenüber dem Subventionsgeber durch falsche Informationen oder Bescheinigungen oder die Verwendung von materiellen oder monetären Subventionen im Widerspruch zu Subventionsbedingungen.

4. Verhinderung von Geldwäsche
Wie bereits erwähnt, ist der grenzüberschreitende Austausch von Dienstleistungen ein wichtiger Bestandteil unseres Erfolgs als international tätiges Unternehmen. Wir erfüllen ausnahmslos alle gesetzlichen Anforderungen in diesem Zusammenhang. Zusätzlich zu den bereits genannten Regeln für Einfuhr, Ausfuhr, Binnenhandel, internationale Sanktionen und Handelsbeschränkungen stellen wir sicher, dass wir auch die gesetzlichen Anforderungen zur Verhinderung von Geldwäsche einhalten.

Geldwäsche liegt vor, wenn Vermögenswerte kriminellen Ursprungs durch legitime Transaktionen und Geschäftsaktivitäten verschleiert (d.h. "gewaschen") oder wenn legitime Geldmittel zur Unterstützung krimineller Aktivitäten verwendet werden.

Jeder Mitarbeiter muss die Geldwäschegesetze einhalten und jeden Verdachtsfall, der auf Geldwäsche (von Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern) hindeutet, unverzüglich dem jeweiligen Leiter Rechnungswesen und dem Compliance Officer melden.

Die PEWO Gruppe arbeitet nur mit seriösen Geschäftspartnern zusammen, die im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften handeln und keine illegalen finanziellen Mittel verwenden.

5. Insiderhandel
Wir halten uns an die Vorschriften zum Insiderhandel.

Es ist verboten, beim Handel mit Wertpapieren oder anderen handelbaren Finanzinstrumenten Insiderinformationen, auch von anderen Unternehmen, zu verwenden und Insiderinformationen für solche Zwecke an andere weiterzugeben. Insiderinformationen sind konkrete Informationen über Umstände, die nicht öffentlich bekannt sind und die, wenn sie der Öffentlichkeit bekannt werden, den Kurs von Wertpapieren oder ähnlichen Finanzinstrumenten erheblich beeinflussen könnten. Beispiele für solche Umstände sind Gewinnzuwächse und -rückgänge, Großaufträge, Pläne zur Fusion oder Übernahme eines Unternehmens, bedeutende neue Produkte oder Veränderungen im Management.

III. Umgang mit Daten
A. Privatsphäre, Vertraulichkeit, Datenschutz und Datensicherheit
Als international tätiges Unternehmen betrachtet die PEWO Gruppe den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologie als wesentlichen Bestandteil unserer Geschäftsprozesse. Wir schützen das Recht der Mitarbeier und anderer Personen auf Privatsphäre und Datenschutz und wahren die Vertraulichkeit aller schutzwürdigen Informationen, unabhängig davon, ob sie unsere Kollegen, Kunden, Geschäftspartner oder andere involvierte Parteien betreffen.

Wir behandeln firmenbezogene und personenbezogene Daten in einer vertraulichen und professionellen Weise gemäß den nationalen und internationalen Datenschutzgesetzen. Personenbezogene Daten dürfen nur nach den geltenden Gesetzen erhoben, verwendet und gespeichert werden. Dies bedeutet, dass wir bei der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung oder Übermittlung personenbezogener Daten von Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten, Wettbewerbern oder anderen Dritten große Sorgfalt und strikte Vertraulichkeit walten lassen. Zu den vertraulichen Informationen gehören auch alle nicht öffentlichen strategischen, finanziellen, technischen oder geschäftlichen Informationen sowie alle Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse unserer Geschäftspartner.

B. Informationstechnologie und Internetnutzung
Im Zusammenhang mit unserem Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologie setzen wir im Tagesgeschäft regelmäßig IT-Systeme ein.

Aus diesem Grund wird von unseren Mitarbeitern erwartet, dass sie das Unternehmen dabei unterstützen, die gesamte Infrastruktur und die Daten des Computersystems gegen vorsätzliche böswillige Handlungen von Personen innerhalb oder außerhalb des Unternehmens zu schützen. Wir gehen sehr sorgfältig mit dem Inhalt von E-Mails, Anhängen, heruntergeladenen Dateien und gespeicherten sprachlichen Ressourcen um. Wir sorgen für die Sicherheit unserer Passwörter und geben sie unter keinen Umständen an andere Mitarbeiter oder Dritte weiter. Außerdem sind wir achtsam im Umgang mit unseren Kommunikationsmedien sowie Social-Media-Kanälen.

IV. PEWO und die Gesellschaft
A. Kommunikation
1. Externe Kommunikation
Offene Kommunikation und Ehrlichkeit gegenüber unseren Kunden und Geschäftspartnern ist für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und damit für uns sehr wichtig. Aus diesem Grund kommunizieren wir unsere finanziellen, sozialen und umweltbezogenen Ergebnisse in einer ehrlichen sowie transparenten Art und Weise. Alle Anfragen nach Informationen oder Interviews werden daher an die Marketingabteilung weitergeleitet.

In Social-Media-Kanälen behandeln wir PEWO, unsere Produkte und unsere Kollegen sowie unsere Kunden und Geschäftspartner mit Respekt und formulieren öffentliche Meinungsäußerungen so, dass erkennbar ist, dass es sich um die private Meinung und nicht um die Meinung des Unternehmens handelt.

2. Umgang mit Aufzeichnungen
Im Hinblick auf unsere Dokumentation verpflichten wir uns, dass Informationen, Daten und Dokumente immer vollständig sind und die Dokumentation der Wahrheit entspricht. Insbesondere müssen unsere Geschäftsunterlagen den höchsten Anforderungen an Genauigkeit und Zuverlässigkeit genügen und stets den geltenden Vorschriften entsprechen.

B. Soziale Verantwortung
Aus unserer Sicht hat jedes Unternehmen eine soziale Verantwortung gegenüber den Menschen und der Natur. Für uns bei PEWO hat sie einen elementaren Stellenwert. Unser Anspruch ist es, eine führende Position im Bereich der unternehmerischen Verantwortung gegenüber der Gesellschaft einzunehmen.

1. Gegenüber Menschen
Vor diesem Hintergrund ist es uns sehr wichtig, eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu bieten, in der die Familienmitglieder keine Verletzungen oder Krankheiten befürchten müssen.

Aus diesem Grund lehnen wir jede Form von Ausbeutung oder Diskriminierung ab und sorgen für die strikte Einhaltung der entsprechenden Gesetze. Wir halten uns an die gesetzlichen Vorschriften zur Gewährleistung fairer Arbeitsbedingungen, einschließlich der Vorschriften zur Vergütung, zu den Arbeitszeiten und zum Schutz der Privatsphäre. Darüber hinaus verpflichten wir uns, im Einklang mit den Menschenrechten und unter Einhaltung der Regeln gegen Kinderarbeit zu handeln.

Im Interesse der Gesundheit und Sicherheit aller unserer Mitarbeiter und Besucher muss jeder Mitarbeiter die geltenden Gesetze, Vorschriften und Normen zur Arbeitssicherheit an seinem Arbeitsplatz einhalten. Es liegt insbesondere in der Verantwortung der Führungskräfte, sicherzustellen, dass geeignete Verfahren und Schutzmaßnahmen zur Gewährleistung der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz vorhanden sind.

Es ist uns wichtig, dass diese Anweisungen auch in unserer eigenen Lieferkette umgesetzt und befolgt werden; dasselbe erwarten wir auch von unseren Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und anderen Geschäftspartnern.

2. Gegenüber unserer Umwelt
Wir nehmen auch unsere soziale Verantwortung im Hinblick auf die Natur und unsere Umwelt sehr ernst und handeln nachhaltig. Bei der Herstellung und dem Vertrieb unserer Produkte und Dienstleistungen bemühen wir uns nach Kräften, das ökologische Gleichgewicht zu erhalten, Umweltbelastungen zu vermeiden und die knappen natürlichen Ressourcen (Wasser, Energie, Materialien und Boden) zu schonen. Darüber hinaus leisten wir einen Beitrag zur Reduzierung von CO2-Emissionen.

Jeder Mitarbeiter ist für den Umweltschutz in seinem Arbeitsbereich mitverantwortlich und verpflichtet sich, die Gesetze, Vorschriften und Normen bezüglich des Umweltschutzes einzuhalten.

V. Melde- und Whistleblowing-Verfahren
A. Meldung und Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen
Bei PEWO leben wir die "Speak-up"-Kultur. Es können jederzeit Fragen gestellt und Bedenken über mögliches Fehlverhalten geäußert werden. Unser Umgang sollte von gegenseitigem Respekt und Vertrauen geprägt sein, so dass wir Fehlverhalten in einem offenen und konstruktiven Dialog diskutieren können.

Um sicherzustellen, dass diese "Speak-up"-Kultur und das Verhalten aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit diesem Code of Conduct, den geltenden Gesetzen und Vorschriften sowie unseren internen Richtlinien und Organisationsanweisungen übereinstimmen, sind wir auf die Unterstützung jedes Mitarbeiters angewiesen. Verstöße können persönlich durch direkten Kontakt zum Vorgesetzten, zum Compliance Officer, per E-Mail oder telefonisch (anonym) gemeldet werden. 
Zur Integrity Line

Andererseits gewährleistet PEWO einen Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen für die Meldung von Bedenken jeglicher Art. Es wird dafür gesorgt, dass Familienmitglieder, die in gutem Glauben und ohne böswillige Absicht mögliche Verstöße melden, dadurch keine Nachteile erleiden. Darüber hinaus wird niemand, der sich an der Untersuchung unseres Unternehmens beteiligt oder ehrlich kooperiert, Vergeltungsmaßnahmen ausgesetzt sein. Jede tatsächliche oder angedrohte Vergeltung wird als ernsthafte Verletzung dieses Code of Conduct betrachtet und hat Konsequenzen zur Folge.

B. Ansprechpartner und Compliance Officer
Wenn Sie irgendwelche Bedenken oder Fragen zu diesem Code of Conduct haben, können Sie mit Personen aus Ihrem unmittelbaren Arbeitsumfeld wie Ihrem Vorgesetzten sprechen. Außerdem können Sie sich an die zuständige Fachabteilung wenden, zum Beispiel an die Personalabteilung bei Fragen zu Arbeitsverträgen.

Sollte die Klärung mit dem Vorgesetzten oder der zuständigen Fachabteilung nicht möglich sein, oder sollten Sie weiterhin Bedenken haben, steht Ihnen die Geschäftsführung als Ansprechpartner zur Verfügung.